Krankenkassen
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Was sind die Krankenkassen ?
Als Krankenkassen bezeichnet man Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.In den Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung arbeiten seit 1.1. 1996 als Selbstverwaltungsorgane ein hauptamtlicher Vorstand und ein ehrenamtlicher Verwaltungsrat .Die Krankenkassen sind zu Krankenkassenverbänden zusammengeschlossen. Die Aufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen führen die Versicherungsämter, bei überregionalen Krankenkassen das Bundesversicherungsamt. Die Krankenkassen schließen z.B. mit den Kassenärztlichen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Gesamtverträge über die ärztliche Versorgung ab.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Versicherungsbeiträge nach dem Bruttoeinkommen, in der privaten meist nach dem Lebensalter. Heute bieten viele Krankenkassen sowohl Tarife für gesetzlich als auch für privat Versicherte an, d.h. es gibt unterschiedliche Tarife. Daneben gibt es Einzeltarife z.B. für Zahnbehandlung.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.09.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.